Eine Psychotherapie in der Schweiz kann über die obligatorische Grundversicherung (OKP) abgerechnet werden — vorausgesetzt, bestimmte formale Voraussetzungen sind erfüllt. Seit Juli 2022 gilt dafür ein neues System, das sogenannte Anordnungsmodell. Wie es funktioniert, wie viele Sitzungen übernommen werden und was am Ende bei Ihnen selbst hängen bleibt, erklärt dieser Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell: Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Psychotherapie anordnen, damit die Grundversicherung sie übernimmt.
- Die Grundversicherung deckt zunächst 15 Sitzungen; für eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen braucht es einen Bericht an die Krankenkasse.
- Der Tarif für eine über die Grundversicherung abgerechnete Sitzung liegt bei rund CHF 154.80; Sie zahlen davon nur Ihre Franchise plus 10% Selbstbehalt.
- Privat bezahlte Sitzungen kosten je nach Region und Qualifikation typischerweise CHF 130–240.
- 2023 gab die OKP branchenweit rund 785 Millionen Franken für Psychotherapie aus — 220 Millionen mehr als im Vorjahr.
Wie funktioniert die Kostenübernahme seit 2022?
Bis Juni 2022 galt in der Schweiz das sogenannte Delegationsmodell: Nur Psychiater und Psychiaterinnen (Ärzte mit entsprechender Fachausbildung) konnten Psychotherapie zulasten der Grundversicherung anbieten oder delegieren. Seit Juli 2022 gilt stattdessen das Anordnungsmodell: Ein Arzt — meist der Hausarzt oder die Hausärztin — ordnet die Psychotherapie an, die anschliessend von einem eigenständig praktizierenden, kantonal zugelassenen Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin durchgeführt werden kann. Voraussetzung für die Anbieter ist eine anerkannte Ausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Diese Reform hat den Zugang zu kassenfinanzierter Psychotherapie spürbar erleichtert, weil nun deutlich mehr Fachpersonen direkt über die Grundversicherung abrechnen dürfen als zuvor.
Wie viele Sitzungen übernimmt die Krankenkasse?
Bei der angeordneten Psychotherapie (Anordnungsmodell) gilt folgender Ablauf:
- Der Arzt oder die Ärztin ordnet die Therapie an und stellt eine Überweisung aus.
- Die Grundversicherung übernimmt zunächst 15 Sitzungen.
- Wird eine Fortsetzung benötigt, muss der Therapeut oder die Therapeutin einen Bericht einreichen; die Krankenkasse kann daraufhin weitere 15 Sitzungen bewilligen.
- Für eine Behandlung über insgesamt 30 Sitzungen hinaus ist eine zusätzliche Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich.
Wird die Therapie direkt von einem Psychiater oder einer Psychiaterin (ärztliche Psychotherapie) durchgeführt, gelten teilweise grosszügigere Kontingente von bis zu 40 Sitzungen pro Jahr, die sich mit ärztlicher Begründung ebenfalls verlängern lassen.
Was kostet eine Sitzung wirklich?
Wird die Psychotherapie korrekt über die Grundversicherung abgerechnet, gilt ein fixer Tarif von rund CHF 154.80 pro Sitzung (50–60 Minuten). Von diesem Betrag zahlen Sie nicht den vollen Preis selbst, sondern nur Ihre Franchise und den anschliessenden Selbstbehalt (siehe nächster Abschnitt).
Wer eine Therapie privat und ohne Verordnung in Anspruch nimmt, zahlt deutlich mehr — die Preise variieren je nach Kanton und Qualifikation der Therapeutin oder des Therapeuten:
| Region | Typischer Preis pro Sitzung (privat) |
|---|---|
| Zürich | CHF 180–195 |
| Basel | CHF 170–190 |
| Bern | CHF 160–185 |
| Luzern | CHF 150–180 |
| Ländliche Regionen | ab CHF 130 |
Was zahle ich selbst? Franchise und Selbstbehalt einfach erklärt
Auch bei einer über die Grundversicherung abgerechneten Psychotherapie gelten die normalen Regeln der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Sie zahlen zunächst Ihre Franchise (den jährlichen Selbstbehalt-Sockelbetrag, den Sie bei Vertragsabschluss gewählt haben) und danach einen Selbstbehalt von 10% der darüber hinausgehenden Kosten, bis eine gesetzliche Obergrenze erreicht ist.
| Franchise-Stufe (Erwachsene) | Selbstbehalt | Maximaler Selbstbehalt pro Jahr |
|---|---|---|
| CHF 300 / 500 / 1’000 / 1’500 / 2’000 / 2’500 | 10% der Kosten über der Franchise | CHF 700 (Erwachsene) / CHF 350 (Kinder) |
Rechenbeispiel: Bei einer Franchise von CHF 300 und wöchentlichen Sitzungen à CHF 154.80 sind die ersten rund zwei Sitzungen im Jahr durch die Franchise selbst zu bezahlen. Danach übernimmt die Krankenkasse 90% jeder weiteren Sitzung, Sie zahlen 10% dazu — bis Ihr Selbstbehalt-Maximum von CHF 700 erreicht ist. Ab diesem Punkt trägt die Grundversicherung die vollen Kosten weiterer Sitzungen im laufenden Kalenderjahr.
Wer eine hohe Franchise gewählt hat (z. B. CHF 2’500), um die monatliche Prämie zu senken, zahlt bei regelmässiger Psychotherapie entsprechend länger aus der eigenen Tasche, bevor die Krankenkasse einspringt. Bei absehbarem Therapiebedarf lohnt es sich daher, die Franchise-Wahl bei der nächsten Gelegenheit zu überdenken.
Welche Rolle spielt die Zusatzversicherung?
Eine Zusatzversicherung (Krankenzusatzversicherung) kann zusätzliche Leistungen abdecken, etwa Sitzungen bei Therapeutinnen und Therapeuten ohne kantonale Zulassung, Coaching-Angebote oder einen höheren Anteil der Kosten bei privat bezahlter Therapie. Je nach Anbieter werden beispielsweise bis zu 75% der Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag übernommen. Da sich die Angebote stark unterscheiden, lohnt sich ein genauer Vergleich, bevor Sie eine Zusatzversicherung abschliessen oder wechseln.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für eine Psychotherapie zwingend eine ärztliche Verordnung? Ja, damit die Grundversicherung die Kosten übernimmt, muss die Therapie seit Juli 2022 von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden. Ohne Verordnung gilt die Behandlung als Selbstzahler-Leistung.
Was passiert, wenn meine Krankenkasse die Verlängerung ablehnt? Sie können gegen einen ablehnenden Entscheid Einsprache erheben. In der Regel hilft ein ausführlicherer Bericht Ihres Therapeuten oder Ihrer Therapeutin, der die medizinische Notwendigkeit der Fortsetzung belegt.
Zählt Online-Psychotherapie genauso wie eine Sitzung vor Ort? Grundsätzlich ja, sofern die Therapeutin oder der Therapeut kantonal zugelassen ist und die Sitzung den regulären Anforderungen entspricht — die genauen Bedingungen können je nach Krankenkasse variieren.
Muss ich die Franchise jedes Jahr neu bezahlen? Ja, die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Bei einer laufenden Therapie über den Jahreswechsel hinweg beginnt die Berechnung im neuen Jahr wieder von vorne.
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Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder versicherungstechnische Beratung. Bei akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, die Dargebotene Hand (Telefon 143) oder den Notfalldienst.
Stand: September 2026. Quellen: Beobachter, NZZ, versicherung-schweiz.ch, klaro-adhs.ch, ÖKK.