Kurz gesagt: Bei Kindern und Jugendlichen gelten grundsätzlich dieselben Prinzipien wie bei Erwachsenen – Diagnose und Anordnung sind massgeblich. Der Zugang erfolgt meist über die Kinderärztin oder den kantonalen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.
Wer ist zuständig?
Der kantonale Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) sowie niedergelassene Fachpersonen.
Übernimmt die Krankenkasse die Behandlung?
Bei vorliegender Diagnose ja, mit tieferen Franchise-/Selbstbehaltswerten als bei Erwachsenen.
Wie läuft der Zugang ab?
Häufig über die Kinderärztin oder den schulpsychologischen Dienst.
Elternrechte und Einwilligung
Grundsätzlich entscheiden die Sorgeberechtigten; mit wachsender Reife gewinnt die eigene Urteilsfähigkeit des Jugendlichen an Gewicht – das Schweizer Recht legt dafür kein festes Alter fest.
Was, wenn sich die Eltern nicht einig sind?
Bei gemeinsamer Sorge ist grundsätzlich beidseitige Zustimmung nötig; bei anhaltender Uneinigkeit kann die KESB beigezogen werden.
Welche Rolle spielen die Eltern während der Behandlung?
Bei älteren Jugendlichen gewinnt die Vertraulichkeit gegenüber der Fachperson an Bedeutung.
Was gilt bei akuten Krisensituationen?
Notfalldienste des KJPD stehen zur Verfügung; die Kostenübernahme folgt den üblichen Notfallregeln.
| Aspekt | Erwachsene | Kinder/Jugendliche |
|---|---|---|
| Kostenübernahme | Diagnose + Anordnung | Diagnose + Anordnung |
| Erstkontakt | Hausärztin | Kinderärztin, Schulpsychologischer Dienst |
| Einwilligung | Eigenständig | Elterliche Sorge + wachsende Urteilsfähigkeit |
Praktische Schritte
- Bei Anzeichen die Kinderärztin kontaktieren. 2. Schulpsychologischen Dienst einbeziehen. 3. Überweisung an KJPD anfragen. 4. Bei gemeinsamer Sorge Einigkeit anstreben. 5. Bei Krise Notfalldienst kontaktieren.
FAQ
Überweisung nötig? Kantonal unterschiedlich. Behandlung ohne elterliche Zustimmung? Mit wachsender Urteilsfähigkeit möglich. Anderer Elternteil nicht einverstanden? KESB kann beigezogen werden. Schulpsychologischer Dienst von Kasse gedeckt? Nein, kantonales Angebot. Wartezeiten? Stark unterschiedlich je Kanton. Erfahre ich als Elternteil alles? Nicht zwingend bei älteren Jugendlichen.
Stand: Oktober 2026. Quellen: BAG, FMH, Pro Juventute.