Was passiert nach den ersten 15 Sitzungen? Verlängerung beantragen

Die ersten 15 Sitzungen einer angeordneten Psychotherapie laufen in aller Regel unkompliziert: Die Anordnung liegt vor, und die Behandlung kann beginnen, ohne dass Sie sich um Formalitäten kümmern müssen. Doch was passiert eigentlich, sobald diese 15 Sitzungen aufgebraucht sind? Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie die Verlängerung abläuft und worauf Sie dabei achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach den ersten 15 Sitzungen ist zunächst kein Abbruch der Therapie nötig – allerdings muss die Fortsetzung aktiv beantragt werden.
  • Die Verlängerung erfolgt über einen Bericht der Therapeutin bzw. des Therapeuten an den anordnenden Arzt, nicht direkt an die Krankenkasse.
  • Damit keine Behandlungslücke entsteht, sollte der Antrag rechtzeitig vor Ende der 15. Sitzung gestellt werden.
  • Wird die Verlängerung abgelehnt, kann grundsätzlich Einsprache erhoben werden.

Wie läuft die Verlängerung nach 15 Sitzungen konkret ab?

Zunächst gilt: Die ersten 15 Sitzungen werden allein aufgrund der ursprünglichen ärztlichen Anordnung übernommen, wie wir bereits in unserem Beitrag Anordnungsmodell erklärt beschrieben haben. Nähert sich die Behandlung diesem Punkt, wird jedoch eine aktive Verlängerung erforderlich, damit die Kostenübernahme durch die Grundversicherung nahtlos weitergeht. Der Ablauf gestaltet sich dabei folgendermassen:

  1. Einschätzung durch die Therapeutin oder den Therapeuten. Gegen Ende der 15 Sitzungen beurteilt die behandelnde Fachperson, ob eine Fortsetzung der Therapie medizinisch sinnvoll und notwendig ist.
  2. Verfassen eines Kurzberichts. Fällt diese Einschätzung positiv aus, verfasst die Therapeutin bzw. der Therapeut anschliessend einen Bericht, der die bisherigen Fortschritte sowie die Gründe für die Fortsetzung zusammenfasst.
  3. Übermittlung an den anordnenden Arzt. Dieser Bericht geht zunächst an den Arzt, der die ursprüngliche Anordnung ausgestellt hat – meist also den Hausarzt oder die Hausärztin – und nicht direkt an die Krankenkasse.
  4. Bestätigung durch den Arzt. Der anordnende Arzt prüft den Bericht und bestätigt gegenüber der Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit der Fortsetzung, sodass die Behandlung mit weiteren 15 Sitzungen (bis insgesamt 30) fortgesetzt werden kann.

Auf diese Weise bleibt der Prozess vergleichsweise schlank, da lediglich ein Kurzbericht nötig ist, um die zweite Phase der Behandlung freizugeben.

Was enthält der Bericht an den anordnenden Arzt?

Auch wenn der genaue Inhalt je nach Therapeutin, Therapeut und Krankenkasse leicht variieren kann, enthält ein solcher Verlängerungsbericht üblicherweise folgende Punkte: eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Behandlung und der bereits erzielten Fortschritte, die aktuelle Einschätzung des Gesundheitszustands, die Begründung, weshalb eine Fortsetzung medizinisch angezeigt ist, sowie gegebenenfalls das angestrebte Behandlungsziel für die kommenden Sitzungen.

Da dieser Bericht von der Fachperson verfasst wird, müssen Sie als Patientin oder Patient in der Regel selbst nichts einreichen – dennoch lohnt es sich, das Thema von sich aus anzusprechen, damit der Bericht auch tatsächlich rechtzeitig verfasst wird.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Damit zwischen der 15. und der 16. Sitzung keine Deckungslücke entsteht, empfiehlt es sich, das Thema Verlängerung nicht erst in letzter Minute anzusprechen, sondern bereits einige Sitzungen vorher mit der Therapeutin oder dem Therapeuten zu besprechen. Denn sowohl das Verfassen des Berichts als auch dessen Prüfung durch den anordnenden Arzt benötigen etwas Zeit. Wer diesen Punkt frühzeitig klärt, vermeidet somit unnötigen Stress und stellt sicher, dass die Behandlung ohne Unterbruch weitergeführt werden kann.

Was passiert, wenn die Verlängerung abgelehnt wird?

In manchen Fällen kommt es vor, dass eine Verlängerung nicht ohne Weiteres bewilligt wird – etwa, wenn die medizinische Notwendigkeit aus Sicht der prüfenden Stelle nicht ausreichend belegt ist. In diesem Fall ist die Behandlung jedoch nicht automatisch beendet: Gegen einen ablehnenden Entscheid kann grundsätzlich Einsprache erhoben werden. Häufig hilft dabei ein ausführlicherer, ergänzender Bericht, der die Notwendigkeit der Fortsetzung noch genauer belegt. Da die konkrete Vorgehensweise bei einer Ablehnung je nach Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt werden kann, empfiehlt sich in einem solchen Fall eine direkte Rückfrage bei der eigenen Kasse.

Und was passiert nach 30 Sitzungen?

Wird auch nach der zweiten Phase eine weitere Fortsetzung benötigt, folgt ab der 31. Sitzung eine dritte, etwas anspruchsvollere Stufe: Hier braucht es einen ausführlicheren Bericht sowohl der Therapeutin bzw. des Therapeuten als auch des behandelnden Arztes, der zudem von einer vertrauensärztlichen oder psychiatrischen Stelle geprüft wird, bevor die Krankenkasse eine weitere Kostengutsprache erteilt. Mehr zu dieser Staffelung sowie zu den Unterschieden je nach Behandlungsweg finden Sie in unserem Beitrag Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse bei einer Psychotherapie?.

Checkliste für Patientinnen und Patienten

  • Sprechen Sie das Thema Verlängerung bereits vor der 15. Sitzung aktiv bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten an.
  • Fragen Sie nach, ob der Bericht bereits an den anordnenden Arzt übermittelt wurde.
  • Klären Sie im Zweifel direkt mit Ihrer Krankenkasse, bis wann eine Rückmeldung zu erwarten ist.
  • Bewahren Sie sämtliche Unterlagen (Anordnung, Berichte, Bestätigungen) sorgfältig auf, falls später eine Einsprache nötig werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich selbst einen Antrag bei der Krankenkasse stellen?
Nein, in der Regel übernimmt die Therapeutin oder der Therapeut die Kommunikation mit dem anordnenden Arzt. Dennoch schadet es nicht, sich als Patientin oder Patient aktiv nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

Was, wenn ich zwischenzeitlich die Krankenkasse wechsle?
In diesem Fall lohnt es sich, die neue Krankenkasse frühzeitig über die laufende Behandlung sowie die bereits erfolgte Anordnung zu informieren, da die Zuständigkeit sonst unklar sein könnte.

Kann die Verlängerung auch rückwirkend beantragt werden?
Das ist riskant und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Wird der Antrag zu spät gestellt, kann es sein, dass die Krankenkasse bereits stattgefundene Sitzungen nicht rückwirkend übernimmt.

Ändert sich durch die Verlängerung etwas an Franchise und Selbstbehalt?
Nein, die Regeln zu Franchise und Selbstbehalt bleiben unabhängig von der jeweiligen Behandlungsphase gleich. Rechenbeispiele dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Franchise und Selbstbehalt bei Psychotherapie.

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Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder versicherungstechnische Beratung. Die genaue Handhabung einer Verlängerung kann je nach Krankenkasse variieren – im Zweifel empfiehlt sich eine direkte Rückfrage.

Stand: September 2026. Quellen: FMH, wepractice.ch, psychotherapie-kehrli.ch