Delegationsmodell vs. Anordnungsmodell: Was hat sich 2022 geändert?

Wer sich länger mit dem Thema Psychotherapie in der Schweiz beschäftigt, stösst früher oder später auf den Begriff «Delegationsmodell» – ein System, das bis Juni 2022 galt und seither durch das Anordnungsmodell abgelöst wurde. Dieser Beitrag zeigt, was sich mit der Reform konkret geändert hat und weshalb sie eingeführt wurde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Juni 2022 durften Psychologinnen und Psychologen nur dann zulasten der Grundversicherung behandeln, wenn sie bei einem delegierenden Psychiater angestellt waren (Delegationsmodell).
  • Seit Juli 2022 können kantonal zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eigenständig und in eigener Praxis abrechnen, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt (Anordnungsmodell).
  • Anordnen dürfen seither nicht mehr nur Psychiaterinnen und Psychiater, sondern auch Hausärzte, Kinderärzte und Fachärzte für Psychosomatik.
  • Ziel der Reform war ein besserer und schnellerer Zugang zu kassenpflichtiger Psychotherapie.

Das Delegationsmodell: So funktionierte die Kostenübernahme bis Juni 2022

Unter dem alten Delegationsmodell durften Psychologinnen und Psychologen nur dann zulasten der Grundversicherung behandeln, wenn sie in der Praxis eines Psychiaters oder einer Psychiaterin angestellt waren und unter dessen fachlicher Aufsicht arbeiteten. Der Psychiater delegierte die eigentliche Therapie an die angestellte Fachperson, blieb formal jedoch für die Behandlung verantwortlich und rechnete die Leistungen über den eigenen ärztlichen Tarif ab. Eine eigenständige, unabhängige Praxisführung war für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen der Grundversicherung damit praktisch ausgeschlossen.

Das Anordnungsmodell: Die Reform ab Juli 2022

Mit dem Anordnungsmodell hat sich diese Logik grundlegend geändert. Seither können kantonal zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit anerkannter Ausbildung und ausreichender Berufserfahrung eigenständig in eigener Praxis praktizieren und direkt mit der Krankenkasse abrechnen – vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Anordnung vor. Ausserdem wurde der Kreis der anordnungsberechtigten Fachpersonen erweitert: Statt ausschliesslich Psychiaterinnen und Psychiatern dürfen nun auch Hausärztinnen, Hausärzte, Kinderärztinnen, Kinderärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) eine Anordnung ausstellen.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Delegationsmodell (bis Juni 2022)Anordnungsmodell (seit Juli 2022)
Wer darf anordnen?Nur Psychiaterinnen und PsychiaterHausärzte, Kinderärzte, Psychiater, Fachärzte für Psychosomatik
Wer behandelt?Psychologin/Psychologe, angestellt beim delegierenden PsychiaterEigenständig praktizierende, kantonal zugelassene Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut
AnstellungsverhältnisAnstellung bei einem Psychiater zwingendEigene, unabhängige Praxis möglich
AbrechnungÜber den delegierenden PsychiaterDirekt durch die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten
Formale VerantwortungBeim delegierenden PsychiaterBei der behandelnden, eigenständig zugelassenen Fachperson

Warum wurde das Modell geändert?

Der Hauptgrund für die Reform lag in den langen Wartezeiten, die das Delegationsmodell mit sich brachte: Da Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zwingend bei einer Psychiaterin oder einem Psychiater angestellt sein mussten, hing der Zugang zu kassenpflichtiger Psychotherapie stark von der begrenzten Kapazität psychiatrischer Praxen ab. Angesichts der steigenden Nachfrage führte dies vielerorts zu spürbaren Engpässen. Mit dem Anordnungsmodell sollte deshalb deutlich mehr eigenständig praktizierenden Fachpersonen der direkte Zugang zur Abrechnung über die Grundversicherung ermöglicht werden – mit dem Ziel, Wartezeiten zu verkürzen und den Zugang insgesamt zu erleichtern.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten heute?

Für Personen, die heute eine Psychotherapie beginnen, ist das Delegationsmodell in der Praxis kaum mehr relevant: Massgeblich ist seit Juli 2022 durchgehend das Anordnungsmodell. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass der Zugang heute breiter ist als früher, da sowohl mehr Fachpersonen eine Anordnung ausstellen dürfen als auch mehr Therapeutinnen und Therapeuten eigenständig abrechnen können. Wer sich unsicher ist, ob eine bestimmte Fachperson zur Abrechnung über die Grundversicherung berechtigt ist, sollte im Zweifel direkt nachfragen.

Häufig gestellte Fragen

Existiert das Delegationsmodell heute noch irgendwo?
Für neu beginnende Behandlungen gilt seit Juli 2022 durchgehend das Anordnungsmodell. Für Behandlungen, die bereits vor der Reform unter dem alten Modell liefen, konnten Übergangsregelungen gelten, deren genaue Ausgestaltung im Einzelfall variieren kann.

Ändert die Reform etwas an der Anzahl gedeckter Sitzungen?
Die Reform betrifft in erster Linie die Frage, wer anordnen und wer eigenständig behandeln darf. Details zur Sitzungsanzahl finden Sie in unserem Beitrag Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse bei einer Psychotherapie?.

Muss ich als Patientin oder Patient etwas unternehmen, wenn meine Behandlung noch aus der Zeit vor der Reform stammt?
In diesem Fall empfiehlt es sich, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob eine Anpassung oder eine neue Anordnung erforderlich ist.

Gilt das Anordnungsmodell in der ganzen Schweiz einheitlich?
Ja, es handelt sich um eine gesamtschweizerische Änderung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG). Die kantonale Zulassung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bleibt davon unabhängig weiterhin Voraussetzung.

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Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder versicherungstechnische Beratung.

Stand: September 2026. Quellen: FMH, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), wepractice.ch.