Franchise und Selbstbehalt bei Psychotherapie: Rechenbeispiele

Franchise und Selbstbehalt klingen in der Theorie einfach – doch sobald es um eine regelmässige Psychotherapie mit wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Sitzungen geht, wird schnell die Frage laut: Wie viel bleibt am Ende wirklich bei mir selbst hängen? Dieser Beitrag rechnet es für Sie durch, mit konkreten Zahlen für unterschiedliche Franchise-Stufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Franchise von CHF 300 kostet ein Jahr mit 30 Therapiesitzungen die versicherte Person insgesamt rund CHF 734, bei einer Franchise von CHF 2’500 rund CHF 2’714.
  • Der jährliche Selbstbehalt-Höchstbetrag von CHF 700 (Erwachsene) wird durch Psychotherapie allein in den seltensten Fällen erreicht – er gilt zudem für sämtliche Gesundheitskosten des Jahres zusammen, nicht nur für die Therapie.
  • Je tiefer die Franchise, desto höher die monatliche Prämie – bei einer planbaren, regelmässigen Therapie kann sich eine tiefere Franchise trotzdem lohnen.
  • Alle Beispiele rechnen mit dem Grundversicherungstarif von rund CHF 154.80 pro Sitzung.

Kurz zur Erinnerung: Wie funktionieren Franchise und Selbstbehalt?

Wie im Beitrag Psychotherapie Kosten Schweiz: Was zahlt die Krankenkasse 2026? bereits erklärt, funktioniert die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung immer nach demselben Prinzip: Zuerst zahlen Sie die Behandlungskosten vollständig selbst, bis Ihre gewählte Franchise (CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 für Erwachsene) aufgebraucht ist. Erst danach übernimmt die Krankenkasse 90% der weiteren Kosten, während Sie die restlichen 10% Selbstbehalt tragen – bis zu einem gesetzlichen Maximum von CHF 700 pro Jahr (Erwachsene) beziehungsweise CHF 350 (Kinder). Ist dieses Maximum erreicht, übernimmt die Grundversicherung sämtliche weiteren Kosten des Kalenderjahres zu 100%.

Wichtig für die folgenden Rechenbeispiele: Der Tarif für eine Psychotherapie-Sitzung im Rahmen des Anordnungsmodells liegt bei rund CHF 154.80 pro Sitzung à 50–60 Minuten.

Rechenbeispiel 1: Franchise CHF 300, 30 Sitzungen pro Jahr

Nehmen wir eine Person mit der tiefsten Franchise-Stufe (CHF 300), die im Rahmen des Anordnungsmodells über das Jahr verteilt 30 Sitzungen in Anspruch nimmt – die maximale Anzahl, die ohne ärztliche Psychotherapie in der Regel gedeckt wird.

PostenBetrag
Gesamtkosten (30 × CHF 154.80)CHF 4’644.00
Davon durch Franchise selbst bezahltCHF 300.00
Verbleibende Kosten nach FranchiseCHF 4’344.00
Selbstbehalt (10% davon)CHF 434.40
Total Eigenanteil der PersonCHF 734.40
Von der Krankenkasse übernommenCHF 3’909.60

Die Franchise ist bereits nach den ersten beiden Sitzungen aufgebraucht (2 × CHF 154.80 = CHF 309.60). Ab diesem Zeitpunkt greift der Selbstbehalt, und die Person zahlt für jede weitere Sitzung nur noch rund CHF 15.48 (10% von CHF 154.80) aus eigener Tasche – deutlich weniger als die Franchise-Sitzungen zu Beginn.

Rechenbeispiel 2: Franchise CHF 2’500, 30 Sitzungen pro Jahr

Bei derselben Anzahl Sitzungen, aber der höchsten Franchise-Stufe, sieht die Rechnung so aus:

PostenBetrag
Gesamtkosten (30 × CHF 154.80)CHF 4’644.00
Davon durch Franchise selbst bezahltCHF 2’500.00
Verbleibende Kosten nach FranchiseCHF 2’144.00
Selbstbehalt (10% davon)CHF 214.40
Total Eigenanteil der PersonCHF 2’714.40
Von der Krankenkasse übernommenCHF 1’929.60

Der Unterschied zum ersten Beispiel liegt auf der Hand: Wer eine hohe Franchise gewählt hat, um die monatliche Prämie tief zu halten, zahlt bei einer intensiveren Psychotherapie fast CHF 2’000 mehr aus eigener Tasche als jemand mit der tiefsten Franchise-Stufe.

Alle Franchise-Stufen im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt den Eigenanteil für alle sechs möglichen Franchise-Stufen, weiterhin ausgehend von 30 Sitzungen à CHF 154.80 im Jahr:

FranchiseSelbstbehalt (10%)Total Eigenanteil pro Jahr
CHF 300CHF 434.40CHF 734.40
CHF 500CHF 414.40CHF 914.40
CHF 1’000CHF 364.40CHF 1’364.40
CHF 1’500CHF 314.40CHF 1’814.40
CHF 2’000CHF 264.40CHF 2’264.40
CHF 2’500CHF 214.40CHF 2’714.40

Auffällig: In keinem dieser Beispiele wird der Selbstbehalt-Höchstbetrag von CHF 700 durch die Psychotherapie allein erreicht – dafür müssten die Gesamtkosten (Franchise nicht mitgerechnet) CHF 7’000 übersteigen, was bei 30 Sitzungen pro Jahr nicht der Fall ist.

Wichtiger Hinweis: Der Selbstbehalt gilt für alle Gesundheitskosten zusammen

Ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Der jährliche Selbstbehalt-Höchstbetrag von CHF 700 bezieht sich nicht nur auf die Psychotherapie, sondern auf sämtliche Leistungen der Grundversicherung im betreffenden Kalenderjahr – also auch Arztbesuche, Medikamente, Laboruntersuchungen oder einen allfälligen Spitalaufenthalt. Wer im gleichen Jahr neben der Psychotherapie auch andere medizinische Behandlungen in Anspruch nimmt, erreicht den Höchstbetrag entsprechend schneller. Es lohnt sich daher, alle Gesundheitskosten des Jahres im Blick zu behalten und nicht nur die Therapiesitzungen isoliert zu betrachten.

Lohnt sich eine tiefere Franchise bei geplanter Psychotherapie?

Wer bereits weiss, dass eine längere Psychotherapie ansteht – etwa weil eine Anordnung über 15 oder 30 Sitzungen vorliegt –, kann bei der nächsten Gelegenheit (in der Regel jeweils Ende November für das Folgejahr) prüfen, ob ein Wechsel zu einer tieferen Franchise finanziell Sinn ergibt. Dabei gilt es, die Ersparnis beim Eigenanteil während der Therapie gegen die höhere monatliche Prämie über das ganze Jahr abzuwägen. Als grobe Faustregel: Je sicherer und umfangreicher der absehbare Therapiebedarf, desto eher lohnt sich eine tiefere Franchise – bei nur wenigen geplanten Sitzungen pro Jahr überwiegt dagegen oft die Prämienersparnis einer höheren Franchise.

Häufig gestellte Fragen

Zählen auch die Sitzungen aus der Krisenanordnung zum Selbstbehalt?
Ja, sämtliche über die Grundversicherung abgerechneten Sitzungen – unabhängig davon, ob sie über eine reguläre Anordnung oder eine Krisenanordnung laufen – werden bei Franchise und Selbstbehalt gleich behandelt.

Was passiert, wenn ich die Franchise während des Jahres wechsle?
Ein Franchise-Wechsel ist nur auf Anfang des Kalenderjahres möglich, in der Regel mit Kündigungsfrist bis Ende November des Vorjahres. Während eines laufenden Jahres bleibt Ihre gewählte Franchise bestehen.

Wird der Selbstbehalt bei einer Familie pro Person oder pro Familie berechnet?
Franchise und Selbstbehalt gelten individuell pro versicherte Person, auch innerhalb einer Familie. Es gibt keine gemeinsame Familienobergrenze in der Grundversicherung.

Kann eine Zusatzversicherung die Franchise oder den Selbstbehalt übernehmen?
Manche Zusatzversicherungen bieten das an, meist gegen einen entsprechenden Prämienaufschlag. Mehr dazu in unserem Beitrag Zusatzversicherung für psychische Gesundheit: Lohnt sich das?

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Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse. Die genannten Beträge sind Richtwerte auf Basis des Grundversicherungstarifs; massgeblich sind stets die Angaben Ihrer eigenen Police.

Stand: September 2026. Quellen: BAG, priminfo.ch, comparis.ch, santésuisse.